Dieses Jahr 2018 hat es an Jubiläen von großem historischen Ausmaß an sich. Über eines stolperte ich gestern beim Zeitungslesen: 70 Jahre Grundgesetz. Vom 10. – 23. August 1948 trafen sich 33 Männer unterschiedlicher politischer Couleur auf Herrenchiemsee zum Verfassungskonvent. – Wie schade, keine Frau dazwischen, nur die Ehefrauen, die vielleicht hinter den Kulissen als „bessere Hälfte“ kräftig an dem Gesetzesentwurf mitwirkten.
Einige unter ihnen hatten gerade erst Verfolgung, Verfehmung und das KZ Buchwald überlebt. Andere vertuschten erfolgreich ihre NS Vergangenheit. Sie alle sollten innerhalb von zwei Wochen zwischen Spaziergängen, Mahlzeiten, Zigarren, Wein und Bier die Vorlage für das juristische Gerüst eines demokratischen Deutschlands verfassen. Die Vergangenheit der Männer spielte keine Rolle, aber das gerade durchlebte Grauen reichte tief in die Gesetzgebung hinein, für die der Artikel 1 über allem steht: „Die Würde der menschlichen Persönlichkeit ist unantastbar.“ Heute heißt es nur leicht abgewandelt:
Art 1. (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Diesen Artikel können wir ja mal im Geiste mit in den Tag nehmen, an den Strand für das frühe Bad, zum Frühstück mit Rührei und Kaffee, auf den Spaziergang … und morgen mit zur Arbeit: Die Würde der menschlichen Persönlichkeit ist unantastbar. PS: Keine Photos. Jeder darf seine eigenen Bilder und aktuellen Ereignisse selbst dazu addieren.
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